Beflaggung

Laut der österreichischen Fahnen- und Flaggenordnung ist die Bevölkerung aufgerufen, an den beiden Staatsfeiertagen der Republik, das sind der Nationalfeiertag am 26. Oktober, und der Tag der Arbeit am 1. Mai, ihre Hauser und die öffentlichen Einrichtungen, in den Farben rot-weiß-rot zu beflaggen. Der einzelne Staatsbürger verwendet hiezu die Nationalflagge, die allein oder gemeinsam mit der Landesflagge gezeigt wird.
Von den Bullendorfern/innen wird diese Fahnen- und Flaggenordnungtraditionsgemäß ernst genommen und wird in den Farben rot-weiß-rot beflaggt.

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